Verfassungsklage von ARD und ZDF: Wie rechnet Karlsruhe den Rundfunkbeitrag ab?
•Verfassungsklage von ARD und ZDF : Wie rechnet Karlsruhe den Rundfunkbeitrag ab?
•Ein Kommentar von Michael Hanfeld15.05.2026, 17:35Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenHier geht es am 23.
•Juni um den Rundfunkbeitrag: das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.dpaDas Bundesverfassungsgericht befasst sich mit dem Rundfunkbeitrag.
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Verfassungsklage von ARD und ZDF : Wie rechnet Karlsruhe den Rundfunkbeitrag ab? Ein Kommentar von Michael Hanfeld15.05.2026, 17:35Lesezeit: 2 Min.Bildbeschreibung ausklappenHier geht es am 23. Juni um den Rundfunkbeitrag: das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.dpaDas Bundesverfassungsgericht befasst sich mit dem Rundfunkbeitrag. ARD und ZDF klagen auf dessen Erhöhung. Sollten sie gewinnen, ist die Frage, was sie davon haben. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dem Termin, auf den in der Medienpolitik alle gewartet haben, Zeit gelassen. Im November 2024 hatten ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde erhoben, weil die Bundesländer die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) zum 1. Januar 2025 empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags liegen ließen.Von 18,36 Euro pro Monat sollte es raufgehen auf 18,94 Euro, doch das war mit einigen Ländern nicht zu machen. Das Geld reiche aus, zudem müssten die beschlossenen Reformen zu spürbaren Einsparungen führen, lautete die Begründung. Ob das stichhaltig ist oder ob an dem Verfahren, in dem eine Kommission die Höhe des Rundfunkbeitrags empfiehlt und Landesregierungen und Landesparlamente nur noch abnicken können, kein Weg vorbei führt, erörtert das Bundesverfassungsgericht nun am 23. Juni.In Karlsruhe wird es um das Verfahren der Beitragsfindung und um die Frage gehen, was der Begriff „Rundfunkfreiheit“ mit Blick auf die öffentlich-rechtlichen Anstalten bedeutet. Diese legen ihre vom Bundesverfassungsgericht höchstselbst formulierte „Bestandsgarantie“ nämlich so aus, dass ihr sogenannter „Finanzbedarf“, also die Summen, die sie wollen, direkt aus der Rundfunkfreiheit erwächst. Die Freiheit, die sie meinen, lässt sich auf Heller und Pfennig beziffern: Rund 10,4 Milliarden Euro Gesamteinnahmen, davon knapp 8,6 Milliarden aus dem Rundfunkbeitrag waren es im Jahr 2024 für ARD, ZDF und Deutschlandradio.Der „Tatort“ muss dran glaubenAuf dieses Geld, meinen die Anstalt...المصدر: FAZ | Source: FAZ
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