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Möblierte Wohnungen: Hamburg geht gegen Kurzzeitvermieter vor

سياسة
FAZ
2026/05/07 - 09:37 502 مشاهدة
Möblierte Wohnungen : Hamburg geht gegen Kurzzeitvermieter vor07.05.2026, 11:37Lesezeit: 3 Min.Bildbeschreibung ausklappenTouristen nur teilweise gestattet: Vermietungen von Wohnungen sind für wechselnde Gäste in Hamburg beschränkt.dpaWer seine Wohnung in Hamburg an Touristen vermietet, muss sich auf strenge Regeln einstellen. Die Onlineportale sollen Daten zu Übernachtungen übermitteln. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Angesichts knappen Wohnraums schränkt Hamburg die Vermietung etwa für touristische Zwecke ein. Die kurzfristige Vermietung von Wohnraum an wechselnde Gäste hat sich trotz der bestehenden Regelungen zunehmend zu einem wirtschaftlich attraktiven Geschäftsmodell entwickelt, begründet die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen die Eingriffe.„Wohnraum ist in Hamburg ein knappes Gut und soll in erster Linie der dauerhaften Wohnnutzung dienen“, sagte Senatorin Karen Pein (SPD). Das will sie mit der Änderung des Wohnraumschutzgesetzes erreichen: „Wohnraum, der zur Erzielung höherer Einnahmen bislang über acht Wochen hinaus nur kurzzeitig vermietet wird, soll wieder dem dauerhaften Wohnen zugeführt werden.“Bagatellgrenze wird abgeschafftDie Änderung wurde nach Behördenangaben durch die Hamburgische Bürgerschaft beschlossen. Zum einen werden demnach Onlineplattformen verpflichtet, umfassende Daten zu vermittelten Übernachtungen an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Damit werde es einfacher, Vermietungstätigkeiten, die über die erlaubten acht Wochen im Jahr hinausgehen, zu erkennen. Die Rechtslage werde entsprechend an die ab dem 20. Mai 2026 geltende Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen angepasst. Außerdem werde die sogenannte Bagatellgrenze abgeschafft, mit der es bislang möglich gewesen sei, bis zu 50 Prozent der eigenen Wohnfläche (also auch einzelne Zimmer) zeitlich unbegrenzt kurzfristig zu vermieten. Künftig werde diese Form der Nutzung nur noch für maximal acht Wochen je Kalenderjahr genehmi...
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