Wahlwerbung: AfD-Wahlwerbung mit seinem Namen: Heino zieht vor Gericht
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Wahlwerbung: AfD-Wahlwerbung mit seinem Namen: Heino zieht vor Gericht 20. April 2026, 18:57 Uhr Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/20/afd-wahlwerbung-mit-seinem-namen-heino-zieht-vor-gericht-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Robert Michael/\u200bdpa" } } Der Sänger Heino duldet keine AfD-Wahlwerbung mit seinem Namen und wehrt sich juristisch dagegen. (Archivbild) © Robert Michael/dpa Schlagersänger Heino geht juristisch gegen Wahlwerbung der AfD in der brandenburgischen Uckermark mit seinem Namen vor. Beim Landgericht Neuruppin ist das Verfahren nun angelaufen. Unklar ist, ob es zu einer Verhandlung kommt. Eine Sprecherin des Gerichts sagte, zunächst werde der AfD als Gegenseite die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Aktuelles Schlagzeilen Heino: Heino geht juristisch gegen Wahlwerbung der AfD vor


