Verwaltungsrecht: Polizistin verliert Eilverfahren nach Geschlechtswechsel
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Verwaltungsrecht: Polizistin verliert Eilverfahren nach Geschlechtswechsel 5. Mai 2026, 15:29 Uhr Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-05/05/polizistin-verliert-eilverfahren-nach-geschlechtswechsel-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Lars Berg/\u200bdpa" } } Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat im Eilverfahren eine Beschwerde einer Polizeibeamtin gegen einen Beförderungsstopp bestätigt. © Lars Berg/dpa Der Beförderungsstopp für eine Polizeibeamtin, die zuvor ihren Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich hat ändern lassen, ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und damit die Sicht aus der Vorinstanz bestätigt. Grund ist ein anhängiges Disziplinarverfahren gegen die Frau. Das Polizeipräsidium Düsseldorf hat den Verdacht, dass sie ihren Geschlechtseintrag nur hat ändern lassen, um ihre Beförderungschancen zu erhöhen. Während des Verfahrens darf der Dienstherr Beamte bei einer möglichen Beförderung wegen Zweifel an seiner Eignung ausschließen, so das OVG. Aktuelles Schlagzeilen Z+ (abopflichtiger Inhalt); Marla-Svenja Liebich: Offiziell eine Frau. Eine Behörde will das ändern

