U-Ausschüsse: Was die Verfassungsänderung bewirkt und was nicht
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U-Ausschüsse: Was die Verfassungsänderung bewirkt und was nicht 27. April 2026, 3:30 Uhr Quelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/27/was-die-verfassungsaenderung-bewirkt-und-was-nicht-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Boris Roessler/\u200bdpa" } } Für die geplante Verfassungsänderung gibt es gute Gründe, aber auch Kritik am Vorgehen und Warnungen. (Archivbild) © Boris Roessler/dpa Mit einer Verfassungsänderung wollen CDU, SPD und Grüne in Rheinland-Pfalz die Latte für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses höher legen. Dafür berufen sie den alten Landtag in Mainz noch einmal ein - zu zwei Sitzungen am 29. April und am 6. Mai. Eine Verfassungsänderung in der Phase nach einer Landtagswahl und vor Konstituierung des neuen Landtags ist ein Novum in der Geschichte des Bundeslandes. An dem Vorgehen der drei Fraktionen gibt es auch Kritik. Aktuelles Schlagzeilen Z+ (abopflichtiger Inhalt); Heino gegen die AfD: Jetzt mal was anderes
