Tierhaltung: Bundesregierung will Tierhaltungslogo auf Restaurants ausweiten
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Tierhaltung: Bundesregierung will Tierhaltungslogo auf Restaurants ausweiten Künftig soll auch auf Speisekarten stehen, wie das zubereitete Tier zuvor gehalten wurde. Der Start des Tierhaltungslogos war zuvor mehrmals verschoben worden. 21. April 2026, 16:32 Uhr Quelle: DIE ZEIT, dpa, dar { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/politik/deutschland/2026-04/haltungsform-kennzeichnung-restaurant-bild/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Rolf Vennenbernd/\u200bdpa" } } Die Angabe der Haltungsform im Supermarkt war bisher freiwillig. © Rolf Vennenbernd/dpa Die Bundesregierung will die Verwendung des angekündigten Tierhaltungslogos ausweiten. Der Start der bereits gesetzlich beschlossenen Kennzeichnung war zuletzt erneut verschoben worden. Nun hat Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) einen Entwurf vorgelegt, der die Einführung außer im Supermarkt auch in der Gastronomie vorsieht. Im Entwurf finden sich mehrere Änderungen am gesetzlich bereits bestehenden Modell. Ziel sind demnach »eine vereinfachte Umsetzung« in der Praxis für alle Beteiligten und zugleich mehr »Sichtbarkeit« des staatlichen Logos überall dort, wo es Fleisch gibt. Dafür soll Fleisch aus dem Ausland in die bisher nur für inländische Erzeugnisse vorgesehene Kennzeichnungspflicht einbezogen werden. »In der Außer-Haus-Verpflegung gibt es üblicherweise nur wenige bis keine Informationen zu den Haltungsbedingungen der Tiere, von denen die Lebensmittel stammen«, heißt es in dem Referentenentwurf des Ministeriums. Um dem Verbraucherwunsch nach mehr Transparenz nachzukommen, soll die Kennzeichnung deswegen auch auf diesen Bereich ausgeweitet werden. Fünf Kategorien der Haltungsstufe Damit könnten Gäste in Restaurants, Kantinen oder am Imbiss »eine informierte Kaufentscheidung« treffen. Erkennbar sein soll dies an fünf Kategorien von der Stufe Stall mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis Bi...




