Schutz wichtiger Anlagen: Gesetz zum Schutz wichtiger Infrastruktur greift noch nicht
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Schutz wichtiger Anlagen: Gesetz zum Schutz wichtiger Infrastruktur greift noch nicht 17. April 2026, 4:30 Uhr Quelle: dpa Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/17/gesetz-zum-schutz-wichtiger-infrastruktur-greift-noch-nicht-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Britta Pedersen/\u200bdpa" } } Der Brandanschlag auf die Stromversorgung in Berlin mitten im Winter hat gezeigt, welche Auswirkungen Angriffe auf die Infrastruktur haben können. (Symbolbild) © Britta Pedersen/dpa Das neue Gesetz zum Schutz wichtiger Infrastruktur vor Angriffen von Kriminellen, Extremisten und ausländischen Geheimdiensten hat einen Monat nach seinem Inkrafttreten noch keinerlei Wirkung entfaltet. Denn bestimmte staatliche Vorgaben, wie die Betreiber wichtiger Anlagen und Institutionen diesen Schutz sicherstellen sollen, fehlen bislang ebenso wie ein entsprechendes Meldeportal. Besser läuft es dagegen beim Schutz der kritischen Infrastruktur vor Cyberangriffen. Aktuelles Schlagzeilen Cybersicherheit: Deutschland braucht echte Cybersicherheit, aber keinen "Cyberdome"



