Schutz vor Passivrauchen: NRW: Nichtraucherschutz auch für E-Zigaretten und Cannabis
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Schutz vor Passivrauchen: NRW: Nichtraucherschutz auch für E-Zigaretten und Cannabis Aktualisiert am 15. April 2026, 14:20 Uhr Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen Schließen Veröffentlicht am Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/15/nrw-nichtraucherschutz-auch-fuer-e-zigaretten-und-cannabis-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Marijan Murat/\u200bdpa" } } NRW will das Nichtraucherschutzgesetz auf E-Zigaretten und Cannabis ausdehnen. (Symbolbild) © Marijan Murat/dpa Zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens will Nordrhein-Westfalen das Rauchverbot in Innenräumen von Gaststätten, Schulen und öffentlichen Einrichtungen ausdehnen: Es soll künftig auch für E‑Zigaretten, Tabakerhitzer und den Konsum von Cannabisprodukten gelten. Aktuelles Schlagzeilen Teillegalisierung von Cannabis: BKA-Chef kritisiert Umsetzung des Cannabisgesetzes





