ÖPNV: Warum Schwarzfahrer in Sachsen-Anhalt nicht in Haft müssen
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ÖPNV: Warum Schwarzfahrer in Sachsen-Anhalt nicht in Haft müssen 8. April 2026, 16:23 Uhr Quelle: dpa Sachsen Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/08/warum-schwarzfahrer-in-sachsen-anhalt-nicht-in-haft-muessen-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Daniel Karmann/\u200bdpa" } } Wie viele Menschen in Sachsen-Anhalt wegen Schwarzfahrens verurteilt wurden, wird nicht erfasst. (Symbolfoto) © Daniel Karmann/dpa Das Justizministerium in Sachsen-Anhalt will vermeiden, dass Menschen wegen Schwarzfahrens in Haft müssen - das Vergehen jedoch nicht entkriminalisieren. «Grundsätzlich anzumerken ist, dass die gerne in den Blick genommene Herabstufung des sogenannten „Schwarzfahrens“ zur Ordnungswidrigkeit das Problem eines möglichen Freiheitsentzugs nicht wirklich löst», erklärte ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zuletzt hatte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) befürwortet, dass das Fahren von Bus und Bahn ohne gültigen Fahrschein nicht mehr als Straftat behandelt wird. Aktuelles Schlagzeilen Strafrecht: Stefanie Hubig will Fahren ohne gültigen Fahrschein entkriminalisieren
