Nordrhein-Westfalen: Formfehler aufgehoben – Abschleppkosten wieder fällig
•Nur ein Formfehler Falschparker in NRW müssen ihre Abschleppkosten doch selbst zahlen Vergangene Woche entschied ein Kölner Gericht, dass Falschparker die verursachten Abschleppkosten nicht zahlen müs...
•Jetzt hat die Landesregierung eine formelle Kleinigkeit behoben.
•22.04.2026, 17.39 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (2 Minuten) 2 Min X.com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X.com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren...
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Nur ein Formfehler Falschparker in NRW müssen ihre Abschleppkosten doch selbst zahlen Vergangene Woche entschied ein Kölner Gericht, dass Falschparker die verursachten Abschleppkosten nicht zahlen müssen. Jetzt hat die Landesregierung eine formelle Kleinigkeit behoben. 22.04.2026, 17.39 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (2 Minuten) 2 Min X.com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X.com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Ein Pkw wird aus dem Halteverbot abgeschleppt Foto: Jochen Tack / picture alliance if (typeof(Event) === 'function') {window.dispatchEvent(new Event('POLYGON_DOM_LARGEST_CONTENTFUL_PAINT_READY'));} Zu früh gefreut: Falschparker in Nordrhein-Westfalen müssen Abschleppkosten doch wie gewohnt selbst bezahlen. »Ein Formfehler wurde geheilt«, sagte ein Sprecher des NRW-Innenministeriums der Nachrichtenagentur dpa. Damit kam die Landesregierung der Empfehlung des Kölner Verwaltungsgerichts nach. Das Verwaltungsgericht hatte vergangene Woche mit einem Urteil für Aufsehen gesorgt, dem zufolge in NRW nach aktueller Rechtslage keine Abschleppkosten berechnet werden dürfen.Hintergrund der kuriosen Entwicklung sind zwei Parkverstöße in Köln vor zwei Jahren: Einmal war ein Auto in einer Feuerwehrzufahrt geparkt, im anderen Fall eine Vespa auf einem Gehweg abgestellt, über dem Baumpflegearbeiten vorgenommen werden sollten. Auf Anordnung des Ordnungsamts wurden beide Fahrzeuge abgeschleppt. Die Halter bekamen Rechnungen über 200 und gut 300 Euro. Dagegen klagten diese – und bekamen zunächst Recht . Der Grund war ein Formfehler der Landesregierung : Diese habe 2023 eine entsprechende Verordnung erlassen – dies jedoch zu einem Zeitpunkt, zu dem noch eine ältere Rechtsgrundlage aus dem Polizeigesetz NRW galt. Die Landesregierung hätte demnach erst warten müssen, bis der Landtag die ältere Kostenregelung gestrichen hatte. tmo/dpa Startseite Feedbackالمصدر: Der Spiegel | Source: Der Spiegel
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