Freizeit: Grillen im Park: Was in NRW erlaubt ist – und was nicht
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Freizeit: Grillen im Park: Was in NRW erlaubt ist – und was nicht 23. April 2026, 5:00 Uhr Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen Hinweis DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. { "@context": "https://schema.org", "@type": "ImageObject", "url": "https://img.zeit.de/news/2026-04/23/grillen-im-park-was-in-nrw-erlaubt-ist-und-was-nicht-image-group/wide__822x462", "width": 822, "height": 462, "copyrightHolder": { "@type": "Person", "name": "\u00a9\u00a0Roberto Pfeil/\u200bdpa" } } Das Grillen könnte an zwei Seen in NRW verboten werden. (Archivbild) © Roberto Pfeil/dpa Steigende Temperaturen locken wieder Tausende Menschen zum Grillen in die Parks und Grünanlagen von Nordrhein-Westfalen. Doch das Freizeitvergnügen sorgt auch für Konflikte: Lärm, Rauch und Müll beschäftigen Anwohnerinnen und Anwohner sowie Kommunen. In Bochum steht nun ein Ausflugsziel vor einem kompletten Grillverbot. Aktuelles Schlagzeilen Z+ (abopflichtiger Inhalt); AfD in Fürstenwalde : Was nach der Brandmauer kommt
