F.A.Z. exklusiv: Beamtenbund hält Teile der Besoldungsreform für verfassungswidrig
•exklusiv : Beamtenbund hält Teile der Besoldungsreform für verfassungswidrigVon Stephan Klenner, Berlin08.05.2026, 14:49Lesezeit: 3 Min.Bildbeschreibung ausklappenInnenminister Dobrindt im April in Be...
•Woran stören sich die Vertreter der Staatsdiener?Zusammenfassung Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Der Deutsche Beamtenbund (DBB) verlangt Änderungen am Gesetzentwurf zur Besoldungsrefor...
•In einer Stellungnahme an das Bundesinnenministerium, die der F.A.Z.
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F.A.Z. exklusiv : Beamtenbund hält Teile der Besoldungsreform für verfassungswidrigVon Stephan Klenner, Berlin08.05.2026, 14:49Lesezeit: 3 Min.Bildbeschreibung ausklappenInnenminister Dobrindt im April in BerlinAFPDer Beamtenbund fordert Änderungen an Dobrindts geplanter Reform der Beamtenbesoldung. Woran stören sich die Vertreter der Staatsdiener?Zusammenfassung Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Der Deutsche Beamtenbund (DBB) verlangt Änderungen am Gesetzentwurf zur Besoldungsreform. In einer Stellungnahme an das Bundesinnenministerium, die der F.A.Z. exklusiv vorliegt, begrüßt der DBB zwar grundsätzlich die Reform – hält Teile davon aber für „verfassungswidrig“.Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Mitte April angekündigt, die Einstiegsgehälter der Bundesbeamten erhöhen zu wollen. Sie sollen anders als bisher ihren Sold nicht mehr gemäß der ersten Erfahrungsstufe erhalten, sondern direkt in der zweiten Stufe einsteigen. Das befürwortet der DBB.Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Besoldung nicht mehr nach dem Alleinverdienerprinzip zu berechnen. Der Gesetzgeber geht bisher davon aus, dass ein Beamtengehalt zur Versorgung einer vierköpfigen Familie ausreichen muss. Künftig wird die Besoldung so berechnet, dass dabei ein Partnereinkommen von etwa 20.000 Euro im Jahr unterstellt wird.Was das Bundesverfassungsgericht entschieden hatDas weckt den Unmut der Beamtenvertreter: In der Stellungnahme heißt es, die Höhe des Partnereinkommens sei „vom Beamten nicht erzwingbar und hängt vom Verhalten Dritter“ ab, eine „fiskalische Herunterrechnung des Alimentationsanspruchs“ sei daher „unzulässig“. Hintergrund der DBB-Kritik ist, dass der Beamtensold nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stärker ansteigen müsste, wenn der Gesetzgeber am Alleinverdienerprinzip festhält.Die Karlsruher Richter hatten zuletzt im September entschieden, dass das Gehalt der niedrigsten Besoldungsstufe bisher zu gering ist. Wegen der durch das Grundgesetz...المصدر: FAZ | Source: FAZ
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