Es schneidet sogar Stahl - Star-Wars-Lichtschwert gibt es wirklich!
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Wie in den Filmen: Star-Wars-Lichtschwert gibt es wirklich und es schneidet Stahl!Epische Kämpfe, düstere Atmosphäre – wenn ein Lichtschwert hochfährt, wird es spannendFoto: picture-alliance/dpaAdrianMühlroth04.05.2026 - 10:47 Uhr TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesenDer kanadische YouTube-Kanal „Hacksmith Industries“ arbeitet seit Jahren an einem Lichtschwert wie aus „Star Wars“. Den Tüftlern ist ein tragbares Modell gelungen, das ohne Rucksack-Technik auskommt. Die „Klinge“ besteht aus Plasma, erreicht extreme Temperaturen und kann Materialien wie Stahl durchschmelzen.Hinter dem Projekt steht ein großes Maker-Team um Gründer und Ingenieur James Hobson. Ziel ist es, bekannte Science-Fiction-Technik in die Realität zu übertragen – vom Exoskelett bis zur Jedi-Waffe.Nach mehreren Anläufen ist ein in sich geschlossenes „Proto-Saber“ entstanden. Es bleibt ein Prototyp, soll aber zeigen, wie nah sich das Filmprinzip technisch annähern lässt.Vom Glühstab zum tragbaren Proto-SaberFrühere Versionen setzten auf Hitze im festen Material. Version 1 arbeitete mit stark erhitztem Nitinol-Draht, Version 2 mit einem Stab aus Wolfram-Titan-Legierung.Beide Varianten konnten Objekte beschädigen oder schneiden, hatten aber ein Kernproblem: Die Klinge war nicht ein- und ausfahrbar. Das passte nicht zum Vorbild aus den Filmen.Zudem gab es für die ersten Versuche Kritik im Netz. Auch deshalb suchte das Team nach einem neuen Aufbau, der näher an das „klassische“ Lichtschwert herankommt. An dieser Stelle findest du Inhalte aus YouTube Um mit Inhalten aus YouTube und anderen sozialen Netzwerken zu interagieren oder diese darzustellen, brauchen wir deine Zustimmung. soziale Netzwerke aktivieren Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist Ihre jederzeit widerrufliche Einwilligung (über den Schalter oder über " Widerruf Tracking und Cookies " am Seitenende) zur Verarbeitung personenbezogener Daten nötig. Dabei können Daten in Drittländer wie die USA übermittelt werden (Art. 49 Abs....





