digitale Gewalt: Den Tätern die Maske abnehmen
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digitale Gewalt : Den Tätern die Maske abnehmen Ein Kommentar von Susanne Kusicke18.04.2026, 08:14Lesezeit: 1 Min.Bildbeschreibung ausklappenStefanie Hubig (SPD) am Freitag im BundesjustizministeriumdpaBisher blieben Täter anonym, die heimlich intime Bilder machten oder Deepfakes erstellten. Das könnte sich nun ändern. Anhören Merken TeilenVerschenkenDrucken Zur App Noch ist es nur ein Gesetzentwurf, doch es wäre gut, wenn er annähernd so auch durch das parlamentarische Verfahren käme. Denn die Änderungen, die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig im Straf- und Zivilrecht vornehmen möchte, um Opfer digitaler Gewalt besser zu schützen, schließen Lücken, die durch die neuen und nun auch massenhaft nutzbaren Technologien in den letzten Jahren entstanden sind.Dreh- und Angelpunkt bei der Verfolgung der Täter war immer wieder deren Identifizierung: Was nutzte es einer Frau, die heimlich aufgenommene oder gefälschte Sexvideos von sich im Internet entdeckte, Anzeige zu erstatten und einen Anwalt mit einer Unterlassungsklage zu beauftragen, wenn der Täter regelmäßig nicht ermittelt werden konnte? Hier setzt Hubig an, indem sie einen Auskunftsanspruch zur Identität der Nutzer gegen die Diensteanbieter verankern möchte. Die müssten dann die Nutzerdaten offenlegen und den beanstandeten Inhalt löschen und Kopien für eine Strafverfolgung sowie zivilrechtliche Forderungen aufbewahren.Mehr zum ThemaFAZ+Neuer GesetzentwurfMehr Hilfe für Opfer von digitaler Gewalt


